LG Berlin vom 26.06.1991
18 O 20/91
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1;
Fundstellen:
MM 1991, 329

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter

LG Berlin, vom 26.06.1991 - Aktenzeichen 18 O 20/91

DRsp Nr. 2009/7657

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter

Der Mieter einer Wohnung hat gegen einen Mitmieter, der absichtlich durch Lärmbelästigung, lautes Abspielen von Musik, provozierende Klopfgeräusche und beleidigende Rufe aus dem Fenster, die Ruhe und den Hausfrieden stört, einen Anspruch auf Unterlassung.

Normenkette:

BGB § 1004 Abs. 1;
Fundstellen
MM 1991, 329