Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter
LG Berlin, vom 26.06.1991 - Aktenzeichen 18 O 20/91
DRsp Nr. 2009/7657
Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter
Der Mieter einer Wohnung hat gegen einen Mitmieter, der absichtlich durch Lärmbelästigung, lautes Abspielen von Musik, provozierende Klopfgeräusche und beleidigende Rufe aus dem Fenster, die Ruhe und den Hausfrieden stört, einen Anspruch auf Unterlassung.