Rechte des Mieters bei Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung
LG Hamburg, vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 316 S 10/02
DRsp Nr. 2009/7567
Rechte des Mieters bei Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung
Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung von mehr als üblicher Intensität ist als Mangel einer Mietwohnung zu bewerten, den der Vermieter zu beseitigen hat.