LG Hamburg vom 10.09.2002
316 S 10/02
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2006, 109

Rechte des Mieters bei Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung

LG Hamburg, vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 316 S 10/02

DRsp Nr. 2009/7567

Rechte des Mieters bei Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung

Trittschall aus der darüber liegenden Wohnung von mehr als üblicher Intensität ist als Mangel einer Mietwohnung zu bewerten, den der Vermieter zu beseitigen hat.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2006, 109