Rechte des Mieters bei Unterbrechung der Trinkwasserversorgung durch den Mieter
AG Greifswald, vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 43 C 53/03
DRsp Nr. 2009/7534
Rechte des Mieters bei Unterbrechung der Trinkwasserversorgung durch den Mieter
Der Vermieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, die Trinkwasserversorgung einer Mietwohnung zur Durchsetzung einer Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung und zur Abwendung einer Mietminderung zu unterbrechen. Er ist vielmehr im Wege einstweiliger Verfügung zu verpflichten, die Versorgung wieder herzustellen.