Rechte des Mieters bei Vorhandensein eines Wespennestes
AG Meppen, vom 11.03.2003 - Aktenzeichen 8 C 92/03
DRsp Nr. 2009/7542
Rechte des Mieters bei Vorhandensein eines Wespennestes
Einem Mieter steht gegen den Vermieter Anspruch auf Ersatz der Kosten der Beseitigung eines Wespennestes zu, da ein solches eine nicht unerhebliche Gefahr darstellt. Der Mieter ist daher berechtigt, dieses sofort beseitigen zu lassen, und zwar auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter.