AG Köln, vom 18.03.2002 - Aktenzeichen 203 C 495/01
DRsp Nr. 2009/7472
Rechtsfolgen unbeanstandeter Mietminderung
Hat der Vermieter eine auf Mängel der Mietwohnung gestützte Mietminderung über längere Zeit hingenommen, so ist der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses in Höhe der Minderung verwirkt.