1. Die klägerische Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die klageerweiternden Anträge zu 3. und 4. aus der Berufungsbegründung werden abgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien hat für kurze Zeit ein Arbeitsverhältnis verbunden, das inzwischen nach Auffassung beider Seiten bereits seit längerem beendet ist. Das Arbeitsverhältnis hat im Juni 2010 begonnen und im Streit steht die Art und Weise und der genaue Zeitpunkt der Beendigung im August oder September 2010. Außerdem streiten die Parteien - soweit im Berufungsrechtszug noch von Interesse - noch um restliche Entgeltansprüche des Klägers in Abhängigkeit vom Erfolg mit dem Feststellungsantrag.
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