Regelungen, die Mieter betreffen

Autor: Özdemir

Was muss als Mieter:in beachtet werden?

Mieter:innen werden vor hohen Kosten geschützt. So wird die Modernisierungsumlage auf 50 ct pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt, wenn ein Heizungsaustausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird. Damit dürften die Gesamtkosten für Mieter:innen in der Regel sogar sinken.

Vermieter können eine Modernisierungsumlage von bis zu 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten vornehmen, wenn sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die Fördermittel müssen von den Modernisierungskosten abgezogen werden, wodurch Mieter:innen von einer reduzierten Modernisierungsmieterhöhung profitieren. Falls Vermieter keine Fördermittel nutzen, darf die Modernisierungsumlage höchstens acht Prozent betragen.