Die Klägerin macht als Gebäudefeuerversicherer Rückgriffsansprüche gegen die Beklagte geltend. Der Versicherungsnehmer der Klägerin, der Eigentümer des Gebäudes ist, vermietete eine Wohnung des versicherten Gebäudes an die Streitkräfte der USA. Diese überließen die Wohnung an die Familie M. als Mitglied der US-Streitkräfte. In dem Mietvertrag heißt es u.a.: "Die monatliche Miete beträgt 1.300 DM. Die nachstehend aufgeführten Betriebskosten sind in der Miete enthalten." Nach dem Mietvertrag verpflichtete sich der Vermieter, die Kosten für die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, namentlich die Grundsteuern, die Versicherung gegen Feuer, Sturm- und Leitungswasserschäden, Gebäude- und Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls die Kosten sonstiger Versicherungen zu übernehmen.
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