Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2018 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen zur Lärmminderung.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|