Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.3.2020, Az.: 2-
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach den Urteilen vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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