Die Klägerin nimmt die Beklagten zu 1 und 2 aus eigenem und abgetretenem Recht auf rückständigen "Miet"zins, Nebenkosten und Zahlung von Ablösesummen in Anspruch.
Die Klägerin und die Zedentin sind Hauptmieterinnen je eines Teilbereichs einer Sporthalle in M.. Mit gesonderten Verträgen vom 6. August 1993 verpachteten die Klägerin den sogenannten Squash-Bereich und die Zedentin den sogenannten Fitness-Bereich jeweils einschließlich des Inventars für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis zum 30. September 1999 an den Beklagten zu 2.
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