I. Die Klägerin, eine durch Grundschulden gesicherte Gläubigerin, hat mit der vorliegenden Klage von der Beklagten, der gewerblichen Zwischenmieterin des Grundstücks, begehrt, daß diese in dem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren ihre Anmeldungen nach §§ 57 c, 57 d ZVG widerrufe und es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes unterlasse, diese Mieterrechte erneut anzumelden. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. In der Revisionsinstanz haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und wechselseitige Kostenanträge gestellt.
II. Die Anträge der Parteien führen zur Kostenteilung (§ 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.).
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