BFH - Urteil vom 03.06.1992
X R 14/89
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 2137
BB 1992, 2485
BFHE 169, 25
BStBl II 1993, 23
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

BFH, Urteil vom 03.06.1992 - Aktenzeichen X R 14/89

DRsp Nr. 1996/11587

Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

»1. Eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last kann auch dann vorliegen, wenn im Vermögensübergabevertrag zunächst ein befristeter Vorbehaltsnießbrauch und zeitlich hieran anschließend eine Versorgungsrente vereinbart werden. 2. Zur Unterscheidung zwischen betrieblicher Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente und privater Versorgungsrente.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 § 12 Nr. 2 ;

Gründe: