Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente
BFH, Urteil vom 03.06.1992 - Aktenzeichen X R 14/89
DRsp Nr. 1996/11587
Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente
»1. Eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last kann auch dann vorliegen, wenn im Vermögensübergabevertrag zunächst ein befristeter Vorbehaltsnießbrauch und zeitlich hieran anschließend eine Versorgungsrente vereinbart werden.2. Zur Unterscheidung zwischen betrieblicher Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente und privater Versorgungsrente.«