LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.02.2014
13 Sa 969/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 151 ; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 23.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 317/12

Statische Verweisung auf bestehenden TarifvertragTarifvertrag bei VertragsabschlussBezugnahmeklausel nach Wegfall der TarifbindungAuslegung als GleichstellungsabredenUnklarheitenregel bei Altverträgen und Neuverträgen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.2014 - Aktenzeichen 13 Sa 969/13

DRsp Nr. 2014/7437

Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag Tarifvertrag bei Vertragsabschluss Bezugnahmeklausel nach Wegfall der Tarifbindung Auslegung als Gleichstellungsabreden Unklarheitenregel bei Altverträgen und Neuverträgen

Sind Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrastatisch, sind Tarifänderungen nach Ende der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband nicht umzusetzen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2013 - 8 Ca 317/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 151 ; BGB § 157;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Tariflohnerhöhungen gemäß den Tarifabschlüssen der jeweiligen Gehaltstarifverträge des Hessischen Einzelhandels für die Jahre 2009 bis 2011 in Höhe von insgesamt 1.040,-- Euro brutto und eine Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro an den Kläger weitergeben muss.