Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. März 2018 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.483,24 € festgesetzt.
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