Streitwert einer Klage auf Vornahme von Instandsetzungsarbeiten; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
LG Berlin, vom 13.03.1991 - Aktenzeichen 67 T 4/91
DRsp Nr. 2009/7726
Streitwert einer Klage auf Vornahme von Instandsetzungsarbeiten; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
1. Der Streitwert einer Klage auf Vornahme von Instandsetzungsarbeiten bemisst sich nach dem 3-fachen Jahresbetrag des fiktiven Minderungsbetrages.2. Ist die Berufung mangels Erreichens der Rechtsmittelbeschwer unzulässig, so ist auch die sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1ZPO unzulässig.