1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 01.04.2014, Aktenzeichen 1 Ca 1957/13, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, welcher Tarifvertrag aufgrund einer vertraglichen Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.
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