LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.08.2012
26 Sa 547/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 20849/11

Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester aufgrund dynamischer Verweisung im Arbeitsvertrag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2012 - Aktenzeichen 26 Sa 547/12

DRsp Nr. 2012/23843

Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester aufgrund dynamischer Verweisung im Arbeitsvertrag

1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts sind Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39). Zur Annahme einer statischen Verweisung reicht nicht das Fehlen des Zusatzes "in seiner jeweiligen Fassung" aus. In dem Arbeitsvertrag ist hier kein bestimmter Tarifvertrag konkret nach Datum und Gegenstand eindeutig bezeichnet. Nur dies wäre typisch für eine statische Verweisung (vgl. BAG 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - EzA-SD 2012, Nr. 16, 7, Rn. 26). 2. Zudem kann die praktische Handhabung der Parteien ihren Willen bei Abschluss des Vertrages bestätigen, den in Bezug genommenen Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung anwenden zu wollen. Das tatsächliche Verhalten der Parteien stellt ein Indiz für ihren wirklichen Willen dar (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39).