Die Klagpartei ist Vermieterin, die beklagte Partei Mieter einer Wohnung. Mitvermietet ist auch ein Bodenraum. Die Klagpartei begehrt die Herausgabe des Bodenraumes. Sie kündigte nämlich mit Anwaltsschreiben vom 23.05.1990 das Mietverhältnis insoweit, als es die Überlassung des Bodenraumes betraf. Wegen der Einzelheiten des Inhalts des Kündigungsschreibens wird auf die Anl. 2 zur Klagschrift Bezug genommen. Darin beruft sich die Klagpartei auf ihre Absicht, dort Wohnraum zu errichten und verweist auf das am 01.06.1990 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung des §
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