Der Kläger verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Firma J. F. G. Mietzins.
Die Beklagte ist Mieterin, die Firma J. F. G. Vermieterin von Gewerberäumen auf einem Grundstück, dessen Erbbauberechtigter der Firmeninhaber J. F. ist.
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