LG Zwickau - Urteil vom 06.12.2002
6 S 176/02
Normen:
BGB § 259 Abs. 1 § 269 Abs. 1 § 535 a.F. § 536 a.F. ; MHG a.F. § 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)868c
WuM 2003, 271

Übersendung von Belegkopien an den Mieter

LG Zwickau, Urteil vom 06.12.2002 - Aktenzeichen 6 S 176/02

DRsp Nr. 2003/16809

Übersendung von Belegkopien an den Mieter

Ein Anspruch des (Wohnraum-)Mieters auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung gegen entsprechende Kostenerstattung besteht nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn für den Mieter eine Einsichtnahme am Sitz des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung unzumutbar ist, was bei einer erheblichen Entfernung der Mietwohnung vom Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung der Fall sein kann.

Normenkette:

BGB § 259 Abs. 1 § 269 Abs. 1 § 535 a.F. § 536 a.F. ; MHG a.F. § 4 ;

Hinweise: