LG Zwickau, Urteil vom 06.12.2002 - Aktenzeichen 6 S 176/02
DRsp Nr. 2003/16809
Übersendung von Belegkopien an den Mieter
Ein Anspruch des (Wohnraum-)Mieters auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung gegen entsprechende Kostenerstattung besteht nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn für den Mieter eine Einsichtnahme am Sitz des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung unzumutbar ist, was bei einer erheblichen Entfernung der Mietwohnung vom Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung der Fall sein kann.