Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.12.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (Az.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin macht als Mieterin von Gewerberäumen gegenüber der Beklagten, der Vermieterin, einen Anspruch auf Rückgewähr von gezahlten Nebenkosten geltend.
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