LAG Köln - Urteil vom 22.06.2012
10 Sa 1296/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 8963/10

Umfang des einem verantwortlichen Redakteur vertraglich zugesicherten Rechtsschutzes gegenüber der Inanspruchnahme durch Dritte

LAG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1296/11

DRsp Nr. 2012/17346

Umfang des einem verantwortlichen Redakteur vertraglich zugesicherten Rechtsschutzes gegenüber der Inanspruchnahme durch Dritte

- Einzelfall -

Ist einem verantwortlichen Redakteur arbeitsvertraglich Rechtsschutz bei zivil- oder strafrechtlicher Inanspruchnahme zugesichert worden, so bezieht sich dies auch auf eine juristische Auseinandersetzung mit einem freien Mitarbeiter des Studios wegen der Ablehnung eines Beitrags.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.10.2011 - 10 Ca 8963/10 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit hier berufungsrelevant - um die Gewährung von Rechtsschutz durch den Beklagten gegenüber dem Kläger in einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzung des Klägers mit einem freien Mitarbeiter des Beklagten.