Sowohl die Berufung des Klägers als auch die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16. April 2013, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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