LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.06.2016
3 Sa 106/16
Normen:
ArbGG § 67 Abs. 4; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 780; BGB § 781;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 12.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 705/15

Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichendem Nachweis eines selbständiges Schuldversprechens oder Schuldanerkenntnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 106/16

DRsp Nr. 2016/18578

Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichendem Nachweis eines selbständiges Schuldversprechens oder Schuldanerkenntnisses

1. Ein selbständiges Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Vertrag, durch den eine von dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis losgelöste Verpflichtung eingegangen wird; Schuldversprechen (§ 780 BGB) und Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) sind abstrakte Schuldverträge. 2. Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob eine Erklärung mit Vertragscharakter im Sinne der §§ 780, 781 BGB oder ohne eine solche selbständige Verpflichtung gewollt ist; liegt eine Erklärung mit Vertragscharakter vor, ist sie dahin gehend auszulegen, ob ein abstrakter Vertrag geschlossen werden soll oder nur der Inhalt einer Verbindlichkeit festgestellt wird. 3. Nehmen die Parteien bereits mit der Überschrift auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis Bezug ("Auflösungsvereinbarung des Arbeitsvertrages"), spricht bereits der Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung eindeutig gegen die Eingehung einer neuen und vom Grundgeschäft losgelösten selbständigen Verpflichtung.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 12.01.2016 - 6 Ca 705/15 - aufgehoben.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3. 4.