Untermieterlaubnis: Zur Anwendbarkeit des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2007 - Aktenzeichen I-10 U 148/06
DRsp Nr. 2008/10502
Untermieterlaubnis: Zur Anwendbarkeit des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
1. Zur Frage, ob das abgeschlossene Mietverhältnis durch außerordentliche Kündigungen nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB beendet worden ist.2. Zur Frage, ob die Vertragsparteien bei Abschluss des Mietvertrages einen vertraglichen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts vereinbart haben.3. Allein das Schweigen des Vertragstextes zu den Folgen einer verweigerten Untermieterlaubnis indiziert keinen Rückschluss darauf, dass die Vertragsschließenden das Kündigungsrecht ausschließen wollten.