Unwirksame Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten
AG Augsburg, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen 16 C 2173/02
DRsp Nr. 2003/16814
Unwirksame Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Regelung, wonach der Mieter einer Erdgeschosswohnung im Rahmen der Umlage und Abrechnung von Betriebskosten auch Aufzugskosten zu übernehmen hat, benachteiligt diesen Mieter unangemessen und ist gemäß § 9 Abs. 1AGBG (= § 307 Abs. 1BGB n.F.) unwirksam, wenn für ihn keine Nutzungsmöglichkeit besteht.