V. Rechtsmittel

Autor: Emmert

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Hier gelten zunächst die allgemeinen Regeln. Hat das Erstgericht durch Endurteil entschieden, findet nach Maßgabe des § 511 ZPO die Berufung statt. Gegen einen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluss kann der Antragsteller im Wege der sofortigen Beschwerde vorgehen (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).

Praxistipp:

Eine Revision findet gem. § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht statt.