Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.06.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Verfahrensfehler des Finanzgerichts (FG) i.S. des §
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