BFH - Urteil vom 15.07.1992
II R 24/88
Normen:
BewG (1965) § 41 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1846
BFHE 168, 422
BFHE 168, 423
BStBl II 1992, 874
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Vergleichswert-Zuschlag durch Errichtung zusätzlicher Wirtschaftsgebäude

BFH, Urteil vom 15.07.1992 - Aktenzeichen II R 24/88

DRsp Nr. 1996/11549

Vergleichswert-Zuschlag durch Errichtung zusätzlicher Wirtschaftsgebäude

»1. Errichtet ein Land- und Forstwirt aus Anlaß der Zupachtung größerer Acker- und Grünlandflächen aus betrieblichen Gründen zusätzliche Wirtschaftsgebäude, so kann dies zu einem Überbestand an Wirtschaftsgebäuden führen, der einen Zuschlag am Vergleichswert rechtfertigt. 2. Eine Schätzung des Anteils der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der zugepachteten Flächen nach Maßgabe des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10.07.1970 (BStBI I 1970, 906) ist jedenfalls dann sachgerecht, wenn der aus Anlaß der Zupachtung errichtete Gebäudebestand auf die Pachtfläche ausgelegt.«

Normenkette:

BewG (1965) § 41 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob bei der Einheitsbewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Feststellungszeitpunkt 1. Januar 1979 wegen Überbestandes an Wirtschaftsgebäuden ein Zuschlag nach § 41 des Bewertungsgesetzes (BewG) gerechtfertigt ist.