Die Klägerin ist Alleinerbin der L. P., die mit Vertrag vom 4. Juli 1978 der Beklagten eine Grünlandfläche von 7,7 ha verpachtet hatte. Das Pachtverhältnis lief mit dem 10. November 1992 aus, die Pachtfläche wurde danach an die Klägerin zurückgegeben.
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1991 wurde der Beklagten eine Vergütung von 230.245,50 DM für die Aufgabe einer Milchreferenzmenge von 153.497 kg zugesprochen. Dagegen legte die Klägerin Widerspruch ein und erhob gegen den ablehnenden Bescheid Klage, die abgewiesen wurde. Ihre Berufung nahm sie nach Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 1998 zurück.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|