Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Februar 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der Berufung hinsichtlich eines Teils des Zinsanspruchs wie folgt abgeändert:
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin EUR 32.970,00 nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 31.400,00 seit dem 1. September 2021 und aus EUR 1.570,00 seit dem 4. September 2021 zu zahlen. Der Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin EUR 32.970,00 nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 31.400,00 seit dem 1. September 2021 und aus EUR 1.570,00 seit dem 4. September 2021 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|