OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.06.2023
3 W 23/23
Normen:
BGB § 242; ZPO § 91a; BGB § 536; BbgBO § 83 Abs. 2 S. 1; BbgBO § 83 Abs. 3; BbgBO § 59 Abs. 1;
Fundstellen:
MietRB 2023, 294
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 27.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 217/21

Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer ArztpraxisRechtsfolgen bei Abschluss eines Mietvertrags verbunden mit der Nutzungsänderung der MieträumeAnspruch auf Herausgabe einer Kopie der BaugenehmigungAnspruch auf Erwirkung einer Baugenehmigung durch den Vermieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2023 - Aktenzeichen 3 W 23/23

DRsp Nr. 2023/7967

Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Arztpraxis Rechtsfolgen bei Abschluss eines Mietvertrags verbunden mit der Nutzungsänderung der Mieträume Anspruch auf Herausgabe einer Kopie der Baugenehmigung Anspruch auf Erwirkung einer Baugenehmigung durch den Vermieter

Bei einem Mietvertrag, der eine Nutzungsänderung des Mietobjektes vorsieht und hinsichtlich dessen der Vermieter eine Baugenehmigung beschaffen muss, besteht gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie der Baugenehmigung durch den Vermieter, damit der Mieter sich selbst davon überzeugen kann, ob nun eine Baugenehmigung erteilt wurde oder nicht und er die Räume entsprechend nutzen kann.

1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 27.12.2022 abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Wert des Beschwerdeverfahrens: bis zu 4.000 €

Normenkette:

BGB § 242; ZPO § 91a; BGB § 536; BbgBO § 83 Abs. 2 S. 1; BbgBO § 83 Abs. 3; BbgBO § 59 Abs. 1;

Gründe:

I.