Verwirkung des Mietzinsanspruchs durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung
LG Frankfurt/Main, vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 2-11 S 300/01
DRsp Nr. 2009/7524
Verwirkung des Mietzinsanspruchs durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung
Der Vermieter einer Wohnung verliert seinen vollständigen Mietzinsanspruch nicht dadurch, dass er eine Mietminderung durch den Mieter eine Zeit lang hinnimmt und erst nach Ablauf von zwei Jahren den restlichen Mietzins einklagt.