I. Die Klägerin hat der Beklagten mit Mietverträgen vom 18. Oktober 2000 in der Stuttgarter Markthalle einen 33 m² großen Standplatz sowie zwei Lagerräume im Untergeschoß vermietet. Mit Schreiben vom 27. August 2001 hat sie die ordentliche Kündigung des Mietvertrages erklärt. Die Beklagte will die Kündigung nicht akzeptieren und wendet u.a. ein, die Kündigung verstoße gegen Vorschriften der Gewerbeordnung und der
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