I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft zivilgerichtliche Entscheidungen in einem Zwangsversteigerungsverfahren.
1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, die auf Betreiben von zwei Banken, des Finanzamts und der Eigentümergemeinschaft unter anderem wegen rückständiger Wohngelder zwangsversteigert werden soll.
Der Beschwerdeführer leidet an einer koronaren Herzgefäßerkrankung, der Herzmuskel ist infarktgeschädigt. Seit etwa 1997 wird eine fortschreitende Arteriosklerose (Kalkablagerungen in den Blutgefäßwänden) diagnostiziert.
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