Streitig ist die Anerkennung von zwei Angehörigen-Mietverhältnissen.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt; sie haben zwei Töchter. Die 1970 geborene Tochter A machte zwischen 1991 und 1994 eine Ausbildung bei der D in Berlin zur Verwaltungsinspektorin und ist seither als Beamtin bei der D tätig. Die 1971 geborene Tochter B studierte im Streitjahr Medizin und bezog einen Bruttojahresarbeitslohn von 6.790 DM aus Aushilfstätigkeiten.
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