FG Hamburg - Urteil vom 30.05.2002
VI 145/00
Normen:
EStG § 12 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

FG Hamburg, Urteil vom 30.05.2002 - Aktenzeichen VI 145/00

DRsp Nr. 2002/17088

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses (Restnutzungsdauer einer Altbauwohnung), Abschluss eines vorläufigen Mietvertrages, verspätete Mietzahlungen, Pauschalmiete

Normenkette:

EStG § 12 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung von zwei Angehörigen-Mietverhältnissen.

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt; sie haben zwei Töchter. Die 1970 geborene Tochter A machte zwischen 1991 und 1994 eine Ausbildung bei der D in Berlin zur Verwaltungsinspektorin und ist seither als Beamtin bei der D tätig. Die 1971 geborene Tochter B studierte im Streitjahr Medizin und bezog einen Bruttojahresarbeitslohn von 6.790 DM aus Aushilfstätigkeiten.