Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung durch den (Wohnraum-)Mieter wegen Gesundheitsgefährdung oder aus wichtigem Grund (§ 242 BGB)
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2002 - Aktenzeichen 64 T 46/02
DRsp Nr. 2003/16644
Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung durch den (Wohnraum-)Mieter wegen Gesundheitsgefährdung oder aus wichtigem Grund (§ 242BGB)
1. Eine zur fristlosen Kündigung berechtigende Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 544BGB a.F. muss entsprechend dem Schutzzweck der Norm auf einer dauernden Eigenschaft der (Wohn-)Räume beruhen. Nicht ausreichend ist die Gefährdung eines einzelnen Mieters, die sich erst aus dessen individuellem (psychischen) Zustand ergibt.2. Beurteilung einer mieterseitigen, auf § 242BGB gestützten fristlosen Kündigung eines (Wohnraum-) Mietverhältnisses aus wichtigem Grund - Frage der Unzumutbarkeit, gebotene Interessenabwägung.