Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.08.2013 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Leistungen aus einem für die Beklagte abgeschlossenen Haustarifvertrages hat.
1. 2. 3. 4. 5. a. b. 6. 7. 8.
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