Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 67 - vom 15. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin, ein ausländischer Staat, begehrt von dem Beklagten zu 1 und dessen Ehefrau, der Beklagten zu 2, die Räumung und Herausgabe einer Wohnung der Klägerin in Berlin, die die Beklagten seit dem Jahr 2003, zuletzt auf der Grundlage eines am 9./14. Oktober 2019 mit dem Beklagten zu 1 in Berlin abgeschlossenen Mietvertrags, bewohnen. Die Mietwohnung befindet sich in einer neben dem Botschaftsgebäude der Klägerin gelegenen Immobilie, die für die Unterbringung von Botschaftsangehörigen genutzt, teilweise - wie hier - aber auch an botschaftsfremde Personen vermietet wird.
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