1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 15.08.2012 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten mit Zahlungsanträgen die Übernahme der Steuerlast zu einem Vorruhestandsvertrag, hilfsweise Schadensersatz.
Im Vorruhestandsvertrag, wegen dessen näherer Einzelheiten auf Blatt 21 - 23 der Akte verwiesen wird, heißt es auszugsweise:
"§ 1 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 30.06.2009 aufgelöst.
(2) Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Zahlung eines Vorruhestandsgeldes an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung (Vorruhestandsrichtlinie) vom 15. März 2006 in der jeweils geltenden Fassung.
...
§ 3 - Zahlung des Vorruhestandsgeldes
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