Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Streithelfer trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Räumung und Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 42.000 EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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