LG Kiel - Beschluss vom 19.08.1991
1 S 209/91
Normen:
BGB §§ 536, 550 ; ZPO §§ 3, 511a ;
Fundstellen:
WuM 1998, 574
Vorinstanzen:
AG Kiel, vom 09.04.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 17 C 612/90

Wert der Berufungsbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Entfernung einer Katze und eines Hundes aus der Mietwohnung

LG Kiel, Beschluss vom 19.08.1991 - Aktenzeichen 1 S 209/91

DRsp Nr. 2001/10196

Wert der Berufungsbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Entfernung einer Katze und eines Hundes aus der Mietwohnung

Der Wert der Beschwer des zur Entfernung einer Katze und eines Hundes aus der Mietwohnung verurteilten Mieters beträgt allenfalls 720 DM.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550 ; ZPO §§ 3, 511a ;

Gründe: