LAG München - Beschluss vom 31.07.2023
3 Ta 121/23
Normen:
GKG § 68; ZPO § 254; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 295; BGB § 296; BGB § 615 S. 1; Streitwertkatalog Nr. I. 6; Streitwertkatalog Nr. I. 18;
Fundstellen:
BeckRS 2023, 20813
Vorinstanzen:
ArbG Kempten, vom 26.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1085/22

Werterhöhende Berücksichtigung eines Antrags auf vorläufige WeiterbeschäftigungWirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage aus AnnahmeverzugStreitwertkatalog für die ArbeitsgerichtsbarkeitVerzugsvergütung als Annex der Kündigungsschutzklage

LAG München, Beschluss vom 31.07.2023 - Aktenzeichen 3 Ta 121/23

DRsp Nr. 2023/10722

Werterhöhende Berücksichtigung eines Antrags auf vorläufige Weiterbeschäftigung Wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage aus Annahmeverzug Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit Verzugsvergütung als Annex der Kündigungsschutzklage

1. Der vorläufige Antrag auf Weiterbeschäftigung ist, wenn er im Bestandsschutzverfahren gestellt wird, werterhöhend nur dann zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn er in einem Vergleich durch eine ihn betreffende ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung mitgeregelt wurde oder wenn er als unbedingter Hilfsantrag gestellt wird. 2. Wendet sich die klagende Partei in einem Rechtsstreit gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und macht zudem im Wege der objektiven Klagehäufung Ansprüche auf Vergütungsbestandteile geltend, deren Bestand von dem streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt, besteht nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt eine wirtschaftliche Identität zwischen der Bestandsstreitigkeit und dem Streit über die Annahmeverzugsvergütung (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 01.03.2022 - 9 AZB 38/21 -).