BGH vom 22.11.1979
VII ZR 322/78
Normen:
ZPO § 835 ;
Fundstellen:
JR 1980, 278
NJW 1980, 584

Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen

BGH, vom 22.11.1979 - Aktenzeichen VII ZR 322/78

DRsp Nr. 1997/6786

Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen

Hinsichtlich der Aufrechnung gilt, daß die Forderungen bereits vor der Zustellung des Überweisungsbeschlusses bestanden haben müssen und nicht erst nach der Pfändung und später als die gepfändete Forderung fällig geworden sind.

Normenkette:

ZPO § 835 ;
Fundstellen
JR 1980, 278
NJW 1980, 584