Das Grundbuchamt wird angewiesen, zu Gunsten des Antragstellers hinsichtlich der am 01.12.2016 von Amts wegen erfolgten Löschung des in Abt. II lfd. Nr. 5 des Wohnungsgrundbuchblattes eingetragenen Vorkaufsrechts einen Amtswiderspruch einzutragen.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: EUR 65.000,--
I.
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