Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.08.2019, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.429,51 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Leasingvertrages über ein Fahrzeug.
1. 2.
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