(Wohnraum-) Kündigung im Prozess

(Wohnraum-)Kündigung im Prozess

 

Zusatz in einem Schriftsatz Anmerkung anzeigen  

an das Räumungsgericht

Der Beklagte hat unmittelbar nach Zustellung der Räumungsklage den zur vorgerichtlichen fristlosen Kündigung vom ... (vorgelegt in Ablichtung als Anlage K) geführten Mietrückstand bis auf eine Monatsmiete ausgeglichen. Dies ändert aber an der Begründetheit des verfolgten Räumungsbegehrens nichts.

Denn abgesehen davon, dass der Beklagte nicht den zum nachträglichen Wegfall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB erforderlichen gesamten Zahlungsrückstand ausgeglichen hat, ist er zwischenzeitlich auch die Miete für