OLG Hamm - Urteil vom 17.09.2007
5 U 80/07
Normen:
BGB § 1090 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 1093 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1072
NJW-RR 2008, 607
NJW-RR 2009, 1656
NJW-RR 2009, 792
NZM 2008, 143
NZM 2009, 256
OLGReport-Hamm 2008, 659
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 538/06

Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung kein Ausgleichsanspruch

OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2007 - Aktenzeichen 5 U 80/07

DRsp Nr. 2008/10596

Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung kein Ausgleichsanspruch

Kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten nicht mehr ausgeübt werden und fehlt es an einer Vermietungsvereinbarung, so stehen ihm keine Zahlungsanprüche zu, wenn diese nicht genutzt wird.

Normenkette:

BGB § 1090 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 1093 ;

Entscheidungsgründe:

540 ZPO)

A)

Die Parteien streiten über das Bestehen von Zahlungsansprüchen, die der Kläger gem. § 90 BSHG aus auf ihn übergeleiteten Ansprüchen der Frau Maria K aus einem am 21.12.1979 zwischen der Frau K und der Beklagten geschlossenen Kaufvertrag herleitet. In diesem Kaufvertrag hatte die Beklagte u.a. ihren Eltern ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit an der im Erdgeschoss des Hauses T-Weg ## in C befindlichen Wohnung, das Mitbenutzungsrecht an den Kellerräumen und am Garten sowie das Alleinnutzungsrecht an der Garage bestellt. Ferner hat der Kläger Freistellung von den ihm vorprozessual durch Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten entstandenen, nicht auf die Verfahrensgebühren anrechenbaren Kosten verlangt.